20.03.2025 - Stand der Bewilligungen von Vermögensverwaltern und Trustees
Seit Anfang 2020 sind gewerbsmässig tätige Vermögensverwalter und Trustees bewilligungspflichtig. Die bis Ende 2022 bei der FINMA eingegangenen 1699 Gesuche hat diese per Ende Februar 2025 grossmehrheitlich abgeschlossen.
1428 von 1699 Instituten, die ihr Gesuch bis Ende 2022 eingaben, und 104 von 165 Instituten, die ihr Gesuch ab Anfang 2023 übermittelten, erhielten eine Bewilligung.
Die bewilligten Institute meldeten bereits eine Reihe von Änderungen, die vorgängig einer Bewilligung der FINMA bedurften. Insgesamt gingen darum 3221 Änderungsgesuche ein. Für die Zukunft rechnet die FINMA mit etwa 1700 Änderungsgesuchen im Jahr.
20.12.2024 - FINMA-Aufsichtsmitteilung zu Governance und Risikomanagement beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat am 18. Dezember 2024 eine Aufsichtsmitteilung zu Governance und Risikomanagement beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht.
In dieser macht sie auf Risiken bei der Nutzung von KI aufmerksam, insbesondere operationelle Risiken, datenbezogene Risiken, IT- und Cyberrisiken, eine steigende Abhängigkeit von Drittparteien sowie Rechts- und Reputationsrisiken, und beschreibt ihre Beobachtungen aus der laufenden Aufsicht.
04.12.2024 - Neues FINMA-Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG
In ihrem neuen Rundschreiben 2025/02 zum Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG, welches per 1. Januar 2025 in Kraft tritt, informiert die FINMA über die Aufsichtspraxis, wie Kundinnen und Kunden aufzuklären sind, damit sie ihre Anlageentscheide in Kenntnis der Sachlage treffen können.
Zudem wird auf den Umgang mit Interessenkonflikten beim Einsatz von bankeigenen Finanzinstrumenten eingegangen.
Mit ihrem Rundschreiben schafft die FINMA Transparenz und Rechtssicherheit sowie ein vergleichbares Anlegerschutzniveau unter den Beaufsichtigten.
18.11.2024 - FINMA-Risikomonitor 2024: Hauptrisiken für die Finanzbranche und Unsicherheiten infolge geopolitischer Spannungen
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat am 18. November 2024 ihren Risikomonitor 2024 veröffentlicht, in dem sie neun für die Finanzbranche bedeutende Risiken identifiziert. Weiter ortet die FINMA in Zeiten erhöhter geopolitischer Spannungen erhöhte Risiken im Bereich der Sanktionen und bei der Anzahl der Cyberangriffe, insbesondere über Drittparteien.
Die Hauptrisiken, die die FINMA im Risikomonitor 2024 behandelt, sind sowohl finanzieller als auch nicht finanzieller Natur.
Die finanziellen Hauptrisiken, die die FINMA im Risikomonitor 2024 behandelt, sind Kreditrisiken bei Immobilien und Hypotheken, Kreditrisiken bei sonstigen Krediten, Credit-Spread-Risiken sowie Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken.
Auf der nicht finanziellen Seite sind es Sanktionsrisiken, Risiken aufgrund eines erschwerten grenzüberschreitenden Marktzugangs, Risiken im Bereich der Geldwäschereibekämpfung, Risiken aus der Auslagerung von Geschäftsaktivitäten (Outsourcing) sowie Risiken aus Cyberangriffen.
18.08.2024 - STABLECOINS: RISIKEN UND ANFORDERUNGEN FÜR STABLECOIN-HERAUSGEBENDE UND GARANTIESTELLENDE BANKEN
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat am 26. Juli 2024 eine neue Aufsichtsmitteilung veröffentlicht.
In ihrer Aufsichtsmitteilung 06/2024 äussert sie sich zu Ausfallgarantien, den damit verbundenen Risiken und zeigt ihre Praxis zu Stablecoins auf. Weiter weist sie auf die erhöhten Risiken im Bereich der Geldwäscherei hin.
FINMA-Aufsichtsmitteilung 06/2024
15.08.2024 - ANFORDERUNGEN AN DIE WEITERBILDUNG FÜR BEAUFSICHTIGTE DER OSFIN
Aufgrund des Entscheids der FINMA, dass neu den qualifizierten Geschäftsführern eines jeden Finanzinstituts die Konkretisierung der gesetzlichen Weiterbildungspflichten unter Beachtung der Grundsätze der Angemessenheit, Aktualität, Qualität und Effektivität obliegt, ersetzt OSFIN die bisherige Praxis durch einen Mindestrahmen für die Weiterbildungsvorgaben des Finanzinstituts.
Weiterbildungsanforderungen der OSFIN
13.07.2024 - ANFORDERUNGEN AN DIE WEITERBILDUNG FÜR BEAUFSICHTIGTE DER FINCONTROL SUISSE AG
Aufgrund des Entscheids der FINMA, dass hinsichtlich Weiterbildungen keine Minimalstandards mehr gesetzt werden müssen, macht die FINcontrol Suisse AG keine pauschalen verbindlichen Vorgaben mehr.
Sie erachtet als Richtwert für die Fortbildung qualifizierter Geschäftsführer eines Vermögensverwalters oder Trustees einen halben Tag pro Jahr als angemessen.
Informationen der FINcontrol Suisse AG
01.07.2024 - MUTATIONSPROZESSE BEI VERMÖGENSVERWALTERN UND TRUSTEES: ANPASSUNGEN PER 1.7.2024
Die FINMA hat Änderungen hinsichtlich der Handhabung von Mutationsgesuchen bei Vermögensverwaltern und Trustees bekannt gegeben.
Die Neuerungen betreffen vor allem bewilligungspflichtige Mutationen, welche über die Elektronische Erhebungsplattform der FINMA (EHP) einzureichen sind, aber auch so genannte meldepflichtige Mutationen.
Die Anpassungen gelten per 1. Juli 2024.
Informationen der FINcontrol Suisse AG
Informationen der OSFIN
Informationen der AOOS
30.06.2024 - NEUE AUFSICHTSMITTEILUNG DER FINMA ZU CYBER-RISIKEN
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat im Juni 2024 eine neue Aufsichtsmitteilung veröffentlicht.
Sie präsentiert darin ihre Erkenntnisse aus der Aufsichtstätigkeit im Bereich der Cyber-Risiken und weist auf wiederholt festgestellte Mängel hin.
Weiter präzisiert die FINMA in ihrer Aufsichtsmitteilung 03/2024 die Anforderungen an die Meldepflicht von Cyber-Attacken und an die Durchführung von szenariobezogenen Cyber-Übungen.
FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2024
20.03.2024 - L-QUIF: NEUE FONDSKATEGORIE OHNE BEWILLIGUNG UND AUFSICHT DER FINMA
Mit dem so genannten Limited Qualified Investor Fund (L-QUIF) führen das Parlament und der Bundesrat per 1. März 2024 eine neue Fondskategorie ein.
L-QIF sind kollektive Kapitalanlagen, die weder eine Genehmigung oder Bewilligung der FINMA benötigen noch von der FINMA beaufsichtigt werden.
Sie stehen ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offen und werden von Instituten verwaltet, die durch die FINMA beaufsichtigt werden. Diese sind selbst dafür verantwortlich, die für den L-QIF geltenden Vorschriften einzuhalten.
FINMA-Meldung vom 23.02.2024
Medienmitteilung des Bundes vom 31.01.2024
05.02.2024 - NEUE AUFSICHTSMITTEILUNG DER FINMA:
STAND DES BEWILLIGUNGSPROZESSES UND DER AUFSICHT BEI VERMÖGENSVERWALTERN UND TRUSTEES
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat im Februar 2024 eine neue Aufsichtsmitteilung veröffentlicht.
Sie informiert darin über den Stand des Bewilligungsprozesses und der Aufsicht bei Vermögensverwaltern und Trustees.
Weiter informiert sie darin, dass ab sofort Trustees ihre Tätigkeit gewerbsmässig ausüben und somit ebenfalls einer Bewilligung bedürfen, wenn das Vermögen der Trusts zu einem beliebigen Zeitpunkt fünf Millionen Franken überschreitet, da das Vermögen des Trusts ein vom persönlichen Vermögen des Trustees getrenntes Sondervermögen, d. h. fremde Vermögenswerte, darstellt.
FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2024
30.12.2023 - NEUE AUFSICHTSMITTEILUNG DER FINMA: STAKING-DIENSTLEISTUNGEN
Staking ist mit diversen Unsicherheiten und Risiken verbunden.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat im Dezember 2023 eine neue Aufsichtsmitteilung zu Staking-Dienstleistungen veröffentlicht, in der sie ihre Praxis festhält und Transparenz über den finanzmarktrechtlichen Umgang mit Staking-Dienstleistungen schafft.
Im Fokus steht der Schutz der Kunden vor dem Insolvenzrisiko des Staking-Dienstleisters.
FINMA-Aufsichtsmitteilung 08/2023
20.11.2023 - FINMA-RISIKOMONITOR 2023: AKTUELLE RISIKEN IN DER FINANZBRANCHE
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat am 9. November 2023 ihren Risikomonitor 2023 veröffentlicht, in dem sie neun für die Finanzbranche bedeutende Risiken identifiziert.
Im Vergleich zum Vorjahr enthält der Risikomonitor zwei neue Risiken, welche die Liquidität und die Refinanzierung sowie Auslagerungen von Geschäftsaktivitäten betreffen.
Folgende Risiken bestanden bereits im Vorjahr: Zinsrisiken, Kreditrisiken bei Hypotheken, Kreditrisiken bei übrigen Krediten, Credit-Spread-Risiken, Risiken von Cyber-Angriffen, Risiken im Bereich der Geldwäschereibekämpfung sowie Risiken wegen eines erschwerten grenzüberschreitenden Marktzugangs.
Im Rahmen des jährlichen Risk-Assessments empfehlen wir, diese Risiken miteinzubeziehen.
20.11.2023 - NEUE AUFSICHTSMITTEILUNG DER FINMA: GELDWÄSCHEREIRISIKOANALYSE
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat im August 2023 eine Aufsichtsmitteilung zu ihren Beobachtungen und Erfahrungen im Bereich der Geldwäschereirisikoanalyse veröffentlicht.
Die Geldwäschereirisikoanalyse ist ein zentrales Instrument der strategischen Leitung von Banken und anderen Finanzintermediären. Bei Vor-Ort-Kontrollen hatte die FINMA wiederholt Mängel in diesem Bereich festgestellt.
Bei unseren AO-Prüfungen haben wir ebenfalls festgestellt, dass die Idee hinter der Geldwäschereirisikoanalyse oft falsch verstanden und umgesetzt wird.
Wir empfehlen Finanzintermediären nach FINIG, sich am Grundraster der FINMA zu orientieren.